Hinweise zur Rad- und Schiffsreise ab/an Passau
Bitte beachten Sie:
Bei einem Flussschiff handelt es sich sowohl um ein fahrendes Urlaubshotel als auch um ein sich mit Motorenkraft bewegendes Fortbewegungsmittel. Arbeitsgeräusche durch das Einfahren von Aufbauten bei Brückendurchfahrten können jederzeit auftreten. Auch die Schleusendurchfahrten sind unter Umständen mit Störungen verbunden, was bei allen Donau-Kreuzfahrten vorkommt und leider nicht vermeidbar ist.
Bei extremem Hoch- oder Niedrigwasser behält sich die Reederei das Recht vor, Teilstrecken per Bus zu überbrücken oder die Reise auch kurzfristig abzusagen, ohne dass sich daraus ein Rechtsanspruch ableiten lässt (Wasserstand ist Höhere Gewalt). Gleiches gilt bei behördlich angeordneten, im Vorfeld nicht bekannt gegebenen, Schleusen- bzw. Brückenreparaturen oder bei unverschuldetem Motor- oder Antriebsschaden des Schiffes.
Die Reise findet statt, wenn eine Mindestteilnehmerzahl von 50 Personen erreicht wird. Wir behalten uns bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl vor, die Reise bis zu 4 Wochen vor Anreise abzusagen.