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Neue Beherbergungssteuer in Dresden

Die Landeshauptstadt Dresden hat die Einführung einer Beherbergungssteuer beschlossen, welche ab dem 01.07.2015 in Kraft getreten ist. Die offizielle Erklärung des Steuer- und Stadtkassenamtes finden Sie hier.

Anke Berndt

+49 (0)351 - 563 48 34 / anke.berndt@augustustours.de

Die Beherbergungssteuer unterliegt einer Staffelung und richtet sich nach dem Übernachtungspreis für den Gesamtaufenthalt pro Zimmer und pro Person. Die genauen Kosten werden für jede Reise individuell berechnet und sind in der Regel bar vor Ort zu entrichten. Gern prüfen wir auf Anfrage aber, ob eine Zahlung per Rechnungslegung möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass Übernachtungen, die aus beruflichem Grund erfolgen (Busfahrer/Reiseleiter), von der Steuer ausgenommen sind, sofern der Gast spätestens bei Abreise eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegt.

Wenn Sie Dresden kennenlernen möchten, freuen wir uns, eine maßgeschneiderte Gruppenreise für Sie zu organisieren.

Residenzschloss Dresden

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