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Allgemeine Geschäftsbedingungen1. Abschluss des ReisevertragesMit der Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages nach Maßgabe der bekannten Reisebeschreibung verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Er versichert, auch für die weiteren Teilnehmer aufgrund seiner Bevollmächtigung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuerkennen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch AugustusTours zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Unverzüglich nach der Reiseanmeldung wird AugustusTours dem Kunden eine Reisebestätigung aushändigen. 2. BezahlungZahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins, § 651k III BGB, gefordert werden. Nach Abschluss des Reisevertrages und Übergabe des Sicherungsscheins werden Zahlungen vier Wochen vor Reiseantritt fällig. Von dieser Regelung abweichende Vereinbarungen im Reisevertrag sind möglich und genießen Vorrang. 3. LeistungenDer Umfang der von der Firma AugustusTours geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den von ihr veranlassten und zum Zeitpunkt der Reiseanmeldung maßgeblichen Leistungsbeschreibung und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Dabei haben die Bedingungen in der Auftragsbestätigung und Individualvereinbarungen Vorrang vor diesen AGB. 4. Leistungs- und PreisänderungÄnderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von AugustusTours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den gesamten Zuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Vor Antritt der Reise ist die Firma AugustusTours verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. AugustusTours behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- und Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, welche nach dem Vertragsschluss erfolgt sind, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisebeginn mehr als vier Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat AugustusTours den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor dem Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die Firma AugustusTours in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. 5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, ErsatzpersonenDer Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei AugustusTours. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann AugustusTours eine Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung der Entschädigung sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendungen der Reiseleistung zu berücksichtigen. Anstelle dieser Entschädigung kann AugustusTours eine pauschalisierte Entschädigung für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen beanspruchen, ein davon abweichender Nachweis durch den Kunden und AugustusTours ist zulässig. Die Firma AugustusTours kann diesen Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren: 6. Rücktritt und Kündigung durch AugustusToursAugustusTours kann in folgenden Fällen vor Beginn der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen: 7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher UmständeWird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl AugustusTours als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann AugustusTours für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist AugustusTours verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung des Kunden vorsieht. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last. 8. GewährleistungenAbhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. AugustusTours kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Firma AugustusTours kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. 9. Beschränkung der HaftungSchadensersatzansprüche des Reisenden gegenüber AugustusTours aus dem Reisevertrag, welche nicht Körperschäden betreffen, sind auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit AugustusTours für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 10. MitwirkungspflichtDer Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden und gering zu halten und dem Schadenseintritt entgegenzuwirken. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder AugustusTours direkt zur Kenntnis zu geben. 11. Ausschluss von Ansprüchen und VerjährungAnsprüche des Kunden auf Abhilfe, Minderung, Kündigung, Schadensersatz gem. §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des § 651 g BGB. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben unberührt.Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem AugustusTours die Ansprüche schriftlich zurückweist. Die Ausschluss- und die Verjährungsfristen gelten für Ansprüche jeglicher Art auch aus unerlaubter Handlung. 12. ReiserücktrittskostenversicherungAugustusTours empfiehlt dem Kunden, bei der Buchung der Reise den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung im Rahmen der dafür geltenden Versicherungsbedingungen vorzunehmen. 13. Pass-, Visa- und ZollbestimmungenDer Kunde ist für die Einhaltung aller zur Durchführung der Reise erforderlichen Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, welche durch vorsätzliche, fahrlässige oder zufällige Verstöße gegen diese Bestimmungen dem Kunden erwachsen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, dass sie durch falsche oder fehlerhafte Informationen von AugustusTours hervorgerufen werden. Bei grenzüberschreitenden Reisen ist der Kunde verpflichtet eine von der deutschen Staatsangehörigkeit abweichende bekannt zu geben. 14. Unwirksamkeit einzelner BestimmungenDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Änderungen von Angaben in eigenen Reiseprospekten bleiben AugustusTours ausdrücklich vorbehalten. 15. GerichtsstandDer Kunde kann die Firma AugustusTours nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von AugustusTours gegen die Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von AugustusTours maßgebend. |
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