Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages nach Maßgabe der bekannten Reisebeschreibung verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Er versichert, auch für die weiteren Teilnehmer aufgrund seiner Bevollmächtigung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuerkennen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch AugustusTours zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Unverzüglich nach der Reiseanmeldung wird AugustusTours dem Kunden eine Reisebestätigung aushändigen.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der Firma AugustusTours vor, an das sie für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist gegenüber AugustusTours die Annahme mitteilt.

2. Bezahlung

Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins, § 651k III BGB, gefordert werden. Nach Abschluss des Reisevertrages und Übergabe des Sicherungsscheins werden Zahlungen vier Wochen vor Reiseantritt fällig. Von dieser Regelung abweichende Vereinbarungen im Reisevertrag sind möglich und genießen Vorrang.
Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheins besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75,00 € nicht übersteigt.
Die genannten Zahlungsbedingungen gelten lediglich gegenüber Reisenden i. S. d. §§ 651 a ff. BGB. Bei Vermittlung von Leistungen gegenüber anderen Kunden als Reisenden i. S. d. §§ 651 a ff. BGB gelten die in den jeweiligen Vertragsunterlagen vereinbarten Zahlungsbedingungen.

3. Leistungen

Der Umfang der von der Firma AugustusTours geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den von ihr veranlassten und zum Zeitpunkt der Reiseanmeldung maßgeblichen Leistungsbeschreibung und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Dabei haben die Bedingungen in der Auftragsbestätigung und Individualvereinbarungen Vorrang vor diesen AGB.

4. Leistungs- und Preisänderung

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von AugustusTours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den gesamten Zuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Vor Antritt der Reise ist die Firma AugustusTours verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. AugustusTours behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- und Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, welche nach dem Vertragsschluss erfolgt sind, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisebeginn mehr als vier Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat AugustusTours den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor dem Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die Firma AugustusTours in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten.
Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Firma AugustusTours über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen. Bei einer verspäteten Geltendmachung ist AugustusTours berechtigt, dem Kunden statt Erstattung des Reisepreises eine gleichwertige Reise anzubieten.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei AugustusTours. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann AugustusTours eine Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung der Entschädigung sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendungen der Reiseleistung zu berücksichtigen. Anstelle dieser Entschädigung kann AugustusTours eine pauschalisierte Entschädigung für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen beanspruchen, ein davon abweichender Nachweis durch den Kunden und AugustusTours ist zulässig. Die Firma AugustusTours kann diesen Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
bis 42 Tage vor Reisebeginn: kostenfrei
ab 41 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 25% des Gesamtpreises
ab 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 50% des Gesamtpreises
ab 7 bis 2 Tage vor Reisebeginn: 80% des Gesamtpreises
ab 1 Tag vor Reisebeginn bzw. bei Nichtanreise: 90% des Gesamtpreises.
Abweichend davon gelten die in den Buchungsbedingungen der einzelnen Angebote angegebenen Zahlungs- und Stornierungsbedingungen.
Bei Reisen, die den Erwerb von Fahrkarten und Eintrittskarten wie z. B. für die Semperoper oder die Sächsische Dampfschiffahrt beinhalten, wird dem Kunden der Preis für die bereits erworbenen Karten in Rechnung gestellt, da die Rücknahme seitens dieser Leistungspartner nicht gewährleistet ist. Ein Rücktritt vom Kauf dieser Karten ist ausgeschlossen. In diesem Fall bemüht sich jedoch AugustusTours auf Wunsch des Kunden um einen Weiterverkauf der Karten. Bei Erfolg wird der tatsächlich erzielte Erlös von dem Kartenpreis in Abzug gebracht.
Werden auf Wunsch des Reisenden nach Zugang der Buchungsbestätigung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, kann dies nur in Form eines Rücktritts vom Reisevertrag mit einer anschließenden Neuanmeldung geschehen. Bei unerheblichen Änderungswünschen kann AugustusTours von der genannten Rücktrittspauschale absehen.
Bis 42 Tage vor Reisebeginn kann eine Umbuchung gegen ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 25 Euro pro Person erfolgen. Dieser Betrag stellt eine pauschalierte Entschädigung dar, welche im Einzelfall abweichend nachgewiesen werden kann. Ein Absehen von dieser Pauschale durch AugustusTours ist bei unerheblichen Änderungen möglich.
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Nimmt der Kunde Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, wird sich AugustusTours beim jeweiligen Leistungsträger um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich lediglich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn der Erstattung gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

6. Rücktritt und Kündigung durch AugustusTours

AugustusTours kann in folgenden Fällen vor Beginn der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen:
- wenn der Kunde den Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Termin nicht beglichen hat, und eine von AugustusTours dem Kunden gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos abgelaufen ist.
- wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch die Firma AugustusTours oder eines sie vertretenden Repräsentanten nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Kündigt die Firma AugustusTours aus den genannten Gründen, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr vom Leistungsträger gutgebrachten Beträge. Insoweit obliegt dem Kunden die Beweislast.
Bis vier Wochen vor Reiseantritt:
- bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reisebeschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist AugustusTours verpflichtet, dem Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat AugustusTours den Kunden davon zu unterrichten.

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl AugustusTours als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann AugustusTours für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist AugustusTours verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung des Kunden vorsieht. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

8. Gewährleistungen

Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. AugustusTours kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Firma AugustusTours kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet AugustusTours innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, AugustusTours erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von AugustusTours verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages aus einem wichtigen Grund, den AugustusTours zu vertreten hat, gerechtfertigt ist. Der Kunde schuldet AugustusTours den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises. Die vorgenannten Ansprüche hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber AugustusTours geltend zu machen.

Nach Ablauf dieser Frist kann er die Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

9. Beschränkung der Haftung

Schadensersatzansprüche des Reisenden gegenüber AugustusTours aus dem Reisevertrag, welche nicht Körperschäden betreffen, sind auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit AugustusTours für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für sonstige Schadensersatzansprüche, insbesondere solche aus Delikt, haftet AugustusTours dem Reisenden nur, wenn die Schädigung auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von AugustusTours oder ihrer gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Die Haftung für eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Reisenden bleibt hiervon unberührt.

10. Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden und gering zu halten und dem Schadenseintritt entgegenzuwirken. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder AugustusTours direkt zur Kenntnis zu geben.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche des Kunden auf Abhilfe, Minderung, Kündigung, Schadensersatz gem. §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des § 651 g BGB. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben unberührt.Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem AugustusTours die Ansprüche schriftlich zurückweist. Die Ausschluss- und die Verjährungsfristen gelten für Ansprüche jeglicher Art auch aus unerlaubter Handlung.

12. Reiserücktrittskostenversicherung

AugustusTours empfiehlt dem Kunden, bei der Buchung der Reise den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung im Rahmen der dafür geltenden Versicherungsbedingungen vorzunehmen.

13. Pass-, Visa- und Zollbestimmungen

Der Kunde ist für die Einhaltung aller zur Durchführung der Reise erforderlichen Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, welche durch vorsätzliche, fahrlässige oder zufällige Verstöße gegen diese Bestimmungen dem Kunden erwachsen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, dass sie durch falsche oder fehlerhafte Informationen von AugustusTours hervorgerufen werden. Bei grenzüberschreitenden Reisen ist der Kunde verpflichtet eine von der deutschen Staatsangehörigkeit abweichende bekannt zu geben.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Änderungen von Angaben in eigenen Reiseprospekten bleiben AugustusTours ausdrücklich vorbehalten.

15. Gerichtsstand

Der Kunde kann die Firma AugustusTours nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von AugustusTours gegen die Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von AugustusTours maßgebend.

Dresden, 23. Juni 2006

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